elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ)

elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ)
Das EMZ-Verfahren der Bundesbank ist als  Massenzahlungssystem konzipiert, d.h. v.a. für Zahlungen, die keiner besonderen zeitlichen Priorität bedürfen. Es wird sowohl für die Weiterleitung von  Überweisungen als auch für den Einzug von  Schecks und  Lastschriften verwandt. Der EMZ wird im deutschen Interbanken-Clearing v.a. dann genutzt, wenn andere, kostengünstigere Abwicklungswege wie das bilaterale Interbanken-Clearing nicht zur Verfügung stehen. Im Massenzahlungsverkehr ist die Bundesbank einer von mehreren Anbietern. Das EMZ-Verfahren entspricht somit der ordnungspolitischen Ausrichtung der Bundesbank, wonach sie im Massenzahlungsverkehr als komplementärer, wettbewerbsneutraler Anbieter auftritt. V.a. kleinere und mittelgroße Institute wählen die Abwicklung über den EMZ aufgrund der wettbewerbspolitischen Neutralität der Zentralbank (vgl. Abbildung „Der EMZ der Bundesbank im deutschen Massenzahlungsverkehr“), während größere Institute den EMZ wegen dessen umfassender Flächendeckung für Restmengen nutzen.
Beleglose Überweisungen und Lastschriften werden jeweils ohne Betragsbegrenzung abgewickelt.
- Schecks können dagegen nur bis unter 3.000 Euro ( BSE-Schecks) beleglos eingereicht und abgewickelt werden.
- Schecks mit Beträgen von 3.000 Euro und mehr ( GSE-Schecks) wandelt die Bundesbank in Datensätze um und zieht die Gegenwerte beleglos ein. Die Scheckbelege liefert die Bundesbank zusätzlich an das Kreditinstitut des Bezogenen aus.
- Die Leistungs- und Entgeltstruktur im Massenzahlungsverkehr basiert auf dem Prinzip, rationelle beleglose Verfahren zu fördern, und trägt auch den international vereinbarten Anforderungen Rechnung, dass die EU-Zentralbanken für alle Zahlungsverkehrsdienstleistungen kostendeckende Preise zu erheben haben. So hat die Bundesbank die Datenübermittlung via Datenfernübertragung (DFÜ) als Standardleistung definiert, während die anderen, aufwändigeren Verfahren (z.B. Magnetbänder etc.) als Zusatzleistungen gelten. Diese Ausrichtung hat dazu geführt, dass inzwischen mehr als die Hälfte aller EMZ-Einlieferungen per DFÜ erfolgen.
- Die Zahlungsverarbeitung erfolgt floatfrei, wobei für die Einreichung ein abendliches (7.30 bis 20 Uhr bei Überweisungen; 7.30 bis 21 Uhr bei Einzügen) und ein morgendliches (zwischen 20 Uhr bzw. 21 Uhr und 7 Uhr) Zeitfenster zur Verfügung steht. Die geldliche Verrechnung erfolgt für beide Varianten kurz nach dem Verarbeitungsende des morgendlichen Zeitfensters (7.30 Uhr). Die nach Mitternacht eingereichten Zahlungsaufträge werden somit noch am gleichen Tag verrechnet. Seit dem 3.11.2003 können auch grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb der EU im EMZ abgewickelt werden, da sich die Bundesbank mit dem EMZ auch an  STEP2 angebunden hat. Dabei leitet die Bundesbank auch eingehende STEP2-Zahlungen an deutsche Banken weiter, die nicht direkt über STEP2 erreichbar sind (sog. Country-Agent-Funktion).

Lexikon der Economics. 2013.

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